06. Dezember 2021: 3G-Regelung
Ab Montag, dem 06.12.2021, gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) auch für alle Besucherinnen und Besucher der städtischen Schulen.
Anerkannt werden auch in diesen Fällen Antigen-Schnelltests und PCR-Tests von zugelassenen Teststellen. Die Antigen-Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt sein, PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig.
Die 3G-Regelung gilt vorerst bis zum 08.01.2022.