7. Januar 2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11.1.2021

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag steht nun fest, dass aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Das bedeutet, dass der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt wird und der Unterricht ab Montag, dem 11. Januar 2021 für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt wird.

Organisatorisch wird das so ablaufen, dass am Montag, 11.1. und Dienstag, 12.1. auf dem Schulhof zu vorher fest vereinbarten Terminen Lehrmaterialien für die Kinder an die Eltern ausgegeben werden. Genauere Informationen dazu erhalten Sie über die Klassenleitungen.

Sobald die Kinder ihre Arbeitsmaterialien zu Hause haben, können sie mit der Bearbeitung ihrer Aufgaben beginnen. Offiziell startet der Distanzunterricht am Mittwoch, 13.1. Zum genauen Ablauf erhalten Sie Anfang kommender Woche weitere Informationen.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Für die Kinder, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können, wird ab Montag, dem 11. Januar 2021 eine Notbetreuung eingerichtet.

Bitte schicken Sie das Anmeldeformular (Anlage zum Elternbrief) bis Freitag, 09.1.20221, 15.00 Uhr an die Schulmailadresse gg.brorsstr@schule.duesseldorf.de, damit wir rechtzeitig planen können, wie viel Personal für die Betreuung benötigt wird. Wichtig ist auch, dass Sie dort genaue Zeiten angeben, von wann bis wann Sie an den einzelnen Tagen eine Betreuung für Ihr Kind benötigen. Bitte beachten Sie, dass nur Kinder betreut werden können, die rechtzeitig vorher schriftlich angemeldet wurden. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Die Kinder haben im Rahmen der Notbetreuung die Möglichkeit in der Schule unter Aufsicht an ihren Aufgaben zu arbeiten. Ansonsten nehmen sie – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Auch Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die eine besondere Betreuung erfordern (z.B.  in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung), können bei Bedarf in der Schule betreut werden. Das Ministerium für Schule und Bildung geht aber davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.

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